Fortbildungen und Tagungen
Diabetesfachberaterinnen und -berater bilden sich kontinuierlich weiter. Die SIDB führt jedes Jahr eine ganztägige Fortbildungskonferenz durch, jedes 2. Jahr in Zusammenarbeit mit diabetesschweiz (Qualitätstag). Ausserdem organisiert sie anlässlich ihrer Generalversammlung jeweils einen halbtägigen Fortbildungsanlass.
Diabetesfachberater/innen können ihre Weiterbildungstätigkeit auf e-log dokumentieren.
Zertifikat Diabetes-Technologie
Basiskurs (dreitägige Fortbildung): 25. 8. 2022 / 22. 09. 2022 / 23. 09. 2022
Brush-up Tag: 25. 11. 2022
Kontakt: Swiss Medtech
info@diabetes-technologie.ch
Diabetes Technologie Event
Samstag, 3. September 2022, im eSwiss Medical & Surgical Center, Brauerstr. 97, St. Gallen
Anmeldeschluss: 31. Juli 2022
16. Fortbildungskonferenz der SIDB-GICID
in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Herzstiftung
„Kardiovaskuläre Prävention und Diabetes“
Freitag, 9. September 2022, Hotel Bern, Zeughausgasse 9 in Bern
Anmeldeschluss: 20. August 2022
European Association for the Study of Diabetes EASD
Annual Meeting 2022
19. – 23. September 2022, in Stockholm
Fortbildungen und Tagungen
Zertifikat Diabetes-Technologie
Basiskurs (dreitägige Fortbildung): 25. 8. 2022 / 22. 09. 2022 / 23. 09. 2022
Brush-up Tag: 25. 11. 2022
Kontakt: Swiss Medtech
info@diabetes-technologie.ch
Diabetes Technologie Event
Samstag, 3. September 2022, eSwiss Center, Brauerstrasse 97, St. Gallen
Anmeldeschluss: 31. 07. 2022
16. Fortbildungskonferenz der SIDB-GICID
in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Herzstiftung
„Kardiovaskuläre Prävention und Diabetes“
Freitag, 9. September 2022, Hotel Bern, Zeughausgasse 9 in Bern
Anmeldeschluss: 20. August 2022
European Association for the Study of Diabetes EASD
Annual Meeting 2022
19. bis 23. September 2022 in Stockholm
Wie werde ich Diabetesfachberater/in?
Die Tätigkeit als DiabetesfachberaterIn setzt eine vom SBK anerkannte spezifische Weiterbildung voraus. Auch DiabetesfachberaterInnen, die in einer Beratungsstelle der Schweizerischen Diabetesgesellschaft (SDG) tätig sind sowie Teamverantwortliche einer ambulanten Diabetesberatung in einem Spital, müssen ihre Weiterbildung zwingend durch den SBK anerkennen lassen.
Anerkannte Weiterbildungsstätten sind:
- Hochschule für Gesundheit Freiburg (HEdS-FR)
Die HEdS-FR bietet die deutschsprachige vom SBK anerkannte Weiterbildung in Diabetesfachberatung an. Es können die Vorbereitungsmodule zur eidgenössischen Höheren Fachprüfung* sowie die Studiengänge besucht werden, die mit dem Diploma of Advanced Studies (DAS mit integriertem CAS) abschliessen,
Info: HEdS-FR Nachdiplomstudiengänge
- Espace compétences
Das Westschweizer Bildungszentrum bietet die französischsprachige, vom SBK als Höfa 1 anerkannte Weiterbildung in Diabetesfachberatung an.
Info: www.espace-competences.ch
Andere Weiterbildungen können ebenso berücksichtig werden. Dabei wird die Gleichwertigkeit durch die Anerkennungskommission des SBK geprüft.
-> Infos: Reglementierung Diabetesfachberatung
*Eidgenössische Höhere Fachprüfung (HFP)
Im Rahmen des Projekts «Kompetenzprofile Pflege» der OdASanté wurde entschieden, Weiterbildungen, die bis anhin als HöFa 1 Spezialisierungen angeboten wurden, in die Schweizerische Bildungssystematik zu überführen. Das bedeutet, dass die Höfa 1 in Diabetesfachberatung durch die Höhere Fachprüfung (HFP) zum «Fachexperten/zur Fachexpertin in Diabetesfachberatung mit eidgenössischem Diplom» abgelöst wird.
Die Reglementierung der HöFa 1 durch den SBK wird auf Ende 2025 eingestellt. Alle bisherigen SBK-Fähigkeitsausweise behalten jedoch ihre uneingeschränkte Gültigkeit.
SBK-Anerkennung als Diabetesfachberaterin/-berater nach KVG
Damit die Patientinnen und Patienten die Behandlungskosten bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) geltend machen können, muss die Diabetesfachberaterin oder der Diabetesfachberater die Anerkennung des SBK und eine Zahlstellenregisternummer (ZSR-Nummer) vorweisen können. Für Diabetesfachpersonen ohne Leitungsfunktion, die von einem Spital angestellt sind, ist dies nicht obligatorisch, da die Behandlungskosten teilweise über den Arbeitgeber abgerechnet werden können.
Der SBK und die SIDB-GICID empfehlen jedoch für alle die SBK-Anerkennung, da diese ein wichtiges berufliches Qualitätsmerkmal darstellt.
Freiberuflich tätige DiabetesfachberaterInnen müssen zwingend die SBK Anerkennung und eine
ZSR-Nummer haben, damit sie die Behandlungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen können.
Für die SBK Anerkennung als DiabetesfachberaterIn müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Diplom einer anerkannten Weiterbildung im Bereich Diabetesfachberatung
- Spezifische Berufserfahrung (mind. 2 Jahre à 80% oder pro rata temporis)
- Nachweis spezifischer Weiterbildungen (72 Stunden) während der letzten 3 Jahre
> Formular Gesuch um Anerkennung als DiabetesfachberaterIn nach KVG
Wie werde ich Diabetesfachberater/in?
Die Tätigkeit als DiabetesfachberaterIn setzt eine vom SBK anerkannte spezifische Weiterbildung voraus. Auch DiabetesfachberaterInnen, die in einer Beratungsstelle der Schweizerischen Diabetesgesellschaft (SDG) tätig sind sowie Teamverantwortliche einer ambulanten Diabetesberatung in einem Spital, müssen ihre Weiterbildung zwingend durch den SBK anerkennen lassen.
Anerkannte Weiterbildungsstätten sind:
- Hochschule für Gesundheit Freiburg (HEdS-FR)
Die HEdS-FR bietet die deutschsprachige vom SBK anerkannte Weiterbildung in Diabetesfachberatung an. Es können die Vorbereitungsmodule zur eidgenössischen Höheren Fachprüfung* sowie die Studiengänge besucht werden, die mit dem Diploma of Advanced Studies (DAS mit integriertem CAS) abschliessen,
Info: HEdS-FR Nachdiplomstudiengänge
- Espace compétences
Das Westschweizer Bildungszentrum bietet die französischsprachige, vom SBK als Höfa 1 anerkannte Weiterbildung in Diabetesfachberatung an.
Info: www.espace-competences.ch
Andere Weiterbildungen können ebenso berücksichtig werden. Dabei wird die Gleichwertigkeit durch die Anerkennungskommission des SBK geprüft.
-> Infos: Reglementierung Diabetesfachberatung
*Eidgenössische Höhere Fachprüfung (HFP)
Im Rahmen des Projekts «Kompetenzprofile Pflege» der OdASanté wurde entschieden, Weiterbildungen, die bis anhin als HöFa 1 Spezialisierungen angeboten wurden, in die Schweizerische Bildungssystematik zu überführen. Das bedeutet, dass die Höfa 1 in Diabetesfachberatung durch die Höhere Fachprüfung (HFP) zum «Fachexperten/zur Fachexpertin in Diabetesfachberatung mit eidgenössischem Diplom» abgelöst wird.
Die Reglementierung der HöFa 1 durch den SBK wird auf Ende 2025 eingestellt. Alle bisherigen SBK-Fähigkeitsausweise behalten jedoch ihre uneingeschränkte Gültigkeit.
SBK-Anerkennung als Diabetesfachberaterin/-berater nach KVG
Damit die Patientinnen und Patienten die Behandlungskosten bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) geltend machen können, muss die Diabetesfachberaterin oder der Diabetesfachberater die Anerkennung des SBK und eine Zahlstellenregisternummer (ZSR-Nummer) vorweisen können. Für Diabetesfachpersonen ohne Leitungsfunktion, die von einem Spital angestellt sind, ist dies nicht obligatorisch, da die Behandlungskosten teilweise über den Arbeitgeber abgerechnet werden können.
Der SBK und die SIDB-GICID empfehlen jedoch die SBK-Anerkennung für alle DiabetesfachberaterInnen, da dies ein wichtiges berufliches Qualitätsmerkmal darstellt.
Freiberuflich tätige DiabetesfachberaterInnen müssen zwingend die SBK Anerkennung und eine
ZSR-Nummer haben, damit sie die Behandlungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen können.
Für die SBK Anerkennung als DiabetesfachberaterIn müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Diplom einer anerkannten Weiterbildung im Bereich Diabetesfachberatung
- Spezifische Berufserfahrung (mind. 2 Jahre à 80% oder pro rata temporis)
- Nachweis spezifischer Weiterbildungen (72 Stunden) während der letzten 3 Jahre
-> Infos: Reglementierung Diabetesfachberatung