Fortbildungen und Tagungen
Diabetesfachberaterinnen und -berater bilden sich kontinuierlich weiter.
Die SIDB organisiert jedes Jahr, anlässlich ihrer Generalversammlung, eine halbtägige Fortbildungstagung. Ausserdem führt sie jedes 2. Jahr in Zusammenarbeit
mit diabetesschweiz eine Fortbildungskonferenz (Qualitätstag) durch, welche für Selbstständige und bei Diabetesgesellschaften arbeitende Diabetesfachpersonen obligatorisch ist.
Gesundheitsfachpersonen können ihre Weiterbildungstätigkeit auf e-log dokumentieren.
Schweizer Pflegekongress (SBK-Kongress)
7. + 8. Mai 2025, Kursaal Bern
Diabetes-Kongress DDG 2025
„Neue Dimensionen in der Diabetologie“
28. – 31. Mai 2025 in Berlin
Fachtagung Beratungssektion diabetesschweiz 2025
Freitag, 6. Juni 2025, Hotel Arte, Olten
Diabetes Update Refresher
6. – 8. November 2025, Zürich
(Livestream oder vor Ort)
Fortbildungen und Tagungen
Schweizer Pflegekongress (SBK-Kongress)
7. + 8. Mai 2025, Kursaal Bern
Diabetes-Kongress DDG 2025
„Neue Dimensionen in der Diabetologie“
28. – 31. Mai 2025 in Berlin
Fachtagung Beratungssektion diabetesschweiz 2025
Freitag, 6. Juni 2025, Hotel Arte, Olten
Diabetes Update Refresher
6. – 8. November 2025, Zürich
(Livestream oder vor Ort)
Wie werde ich Diabetesfachberater/in?
Die Tätigkeit als DiabetesfachberaterIn setzt eine vom SBK anerkannte spezifische Weiterbildung voraus. Auch DiabetesfachberaterInnen, die in einer Beratungsstelle der Schweizerischen Diabetesgesellschaft (SDG) tätig sind sowie Teamverantwortliche einer ambulanten Diabetesberatung in einem Spital, müssen ihre Weiterbildung zwingend durch den SBK anerkennen lassen.
Anerkannte Weiterbildungsstätten sind:
- Hochschule für Gesundheit Freiburg (HEdS-FR)
Die HEdS-FR bietet die vorbereitenden Module zur eidgenössischen Höheren Fachprüfung
(HFP) Fachexpertin in Diabetesfachberatung an. - Espace compétences
Das Westschweizer Bildungszentrum in Cully bei Lausanne bietet die vorbereitenden Module zum „Diplôme fédéral d’expert-e en conseil de diabétologie.
Andere Weiterbildungen können ebenso berücksichtig werden. Dabei wird die Gleichwertigkeit durch die Anerkennungskommission des SBK geprüft.
-> Infos: Reglementierung Diabetesfachberatung
*Eidgenössische Höhere Fachprüfung (HFP)
Im Rahmen des Projekts «Kompetenzprofile Pflege» der OdASanté wurde entschieden, Weiterbildungen, die bis anhin als HöFa 1 Spezialisierungen angeboten wurden, in die Schweizerische Bildungssystematik zu überführen. Das heisst, dass die Höfa 1 in Diabetesfachberatung durch die Höhere Fachprüfung (HFP) zum «Fachexperten/zur Fachexpertin in Diabetesfachberatung mit eidgenössischem Diplom» abgelöst wurde.
Die Reglementierung der HöFa 1 durch den SBK ist am 30. Juni 2024 offiziell eingestellt worden. Alle bisherigen SBK-Fähigkeitsausweise behalten jedoch ihre uneingeschränkte Gültigkeit.
HFP Diplom ohne Prüfung erlangen
Inhaberinnen und Inhaber eines Höfa 1 Diploms des SBK haben die Möglichkeit, das eidgenössische Diplom «Fachexpertin/ Fachexperte in Diabetesfachberatung HFP » ohne Prüfung zu erlangen.
Wer das HFP-Diplom prüfungsfrei erwerben will, muss der Prüfungskommission innerhalb von fünf Jahren seit Durchführung der ersten Prüfung (Mai 2023) ein entsprechendes Gesuch stellen. Gesuche zum prüfungsfreien Diplomerwerb können also bis am 31. Mai 2028 (Poststempel) eingereicht werden.
Alle notwendigen Infos und Dokumente finden Sie unter folgendem Link:
https://www.odasante.ch/pruefungen/#fachexpertein-in-diabetesfachberatung-hfp
SBK-Anerkennung als Diabetesfachberaterin/-berater nach KVG
Damit die Patientinnen und Patienten die Behandlungskosten bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) geltend machen können, muss die Diabetesfachberaterin oder der Diabetesfachberater die Anerkennung des SBK und eine Zahlstellenregisternummer (ZSR-Nummer) vorweisen können. Für Diabetesfachpersonen ohne Leitungsfunktion, die von einem Spital angestellt sind, ist dies nicht obligatorisch, da die Behandlungskosten teilweise über den Arbeitgeber abgerechnet werden können.
Der SBK und die SIDB-GICID empfehlen jedoch für alle Berufsangehörigen die SBK-Anerkennung, da diese ein wichtiges berufliches Qualitätsmerkmal darstellt.
Freiberuflich tätige DiabetesfachberaterInnen müssen zwingend über die SBK Anerkennung nach KVG und eine ZSR-Nummer verfügen, damit sie die Behandlungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen können.
Für die SBK Anerkennung als DiabetesfachberaterIn müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Diplom einer anerkannten Weiterbildung im Bereich Diabetesfachberatung
- Spezifische Berufserfahrung (mind. 2 Jahre à 80% oder pro rata temporis)
- Nachweis spezifischer Weiterbildungen (total 72 Stunden im Verlauf der letzten 3 Jahre)
Wie werde ich Diabetesfachberater/in?
Die Tätigkeit als DiabetesfachberaterIn setzt eine vom SBK anerkannte spezifische Weiterbildung voraus. Auch DiabetesfachberaterInnen, die in einer Beratungsstelle der Schweizerischen Diabetesgesellschaft (SDG) tätig sind sowie Teamverantwortliche einer ambulanten Diabetesberatung in einem Spital, müssen ihre Weiterbildung zwingend durch den SBK anerkennen lassen.
Anerkannte Weiterbildungsstätten sind:
- Hochschule für Gesundheit Freiburg (HEdS-FR)
Die HEdS-FR bietet die vorbereitenden Module zur eidgenössischen Höheren Fachprüfung
(HFP) Fachexpertin in Diabetesfachberatung an. - Espace compétences
Das Westschweizer Bildungszentrum in Cully bei Lausanne bietet die vorbereitenden Module zum „Diplôme fédéral d’expert-e en conseil de diabétologie.
Andere Weiterbildungen können ebenso berücksichtig werden. Dabei wird die Gleichwertigkeit durch die Anerkennungskommission des SBK geprüft.
-> Infos: Reglementierung Diabetesfachberatung
*Eidgenössische Höhere Fachprüfung (HFP)
Im Rahmen des Projekts «Kompetenzprofile Pflege» der OdASanté wurde entschieden, Weiterbildungen, die bis anhin als HöFa 1 Spezialisierungen angeboten wurden, in die Schweizerische Bildungssystematik zu überführen. Das bedeutet, dass die Höfa 1 in Diabetesfachberatung durch die Höhere Fachprüfung (HFP) zum «Fachexperten/zur Fachexpertin in Diabetesfachberatung mit eidgenössischem Diplom» abgelöst wurde.
Die Reglementierung der HöFa 1 durch den SBK ist per 30. Juni 2024 eingestellt worden.
Alle bisherigen SBK-Fähigkeitsausweise behalten jedoch ihre uneingeschränkte Gültigkeit.
HFP Diplom ohne Prüfung erlangen
Inhaberinnen und Inhaber eines Höfa 1 Diploms haben die Möglichkeit, das eidgenössische Diplom «Fachexpertin/ Fachexperte in Diabetesfachberatung HFP » ohne Prüfung zu erlangen.
Wer das HFP-Diplom erwerben will, muss der Prüfungskommission innerhalb von fünf Jahren seit Durchführung der ersten Prüfung (Mai 2023) ein entsprechendes Gesuch stellen. Gesuche zum prüfungsfreien Diplomerwerb können also bis 31. Mai 2028 (Poststempel) eingereicht werden.
Die Übergangsbestimmungen für den prüfungsfreien Diplomerwerb sowie alle notwendigen Infos wie Kosten, Termine etc. finden Sie unter folgendem Link:
https://www.odasante.ch/pruefungen/#fachexpertein-in-diabetesfachberatung-hfp
SBK-Anerkennung als Diabetesfachberaterin/-berater nach KVG
Damit die Patientinnen und Patienten die Behandlungskosten bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) geltend machen können, muss die Diabetesfachberaterin oder der Diabetesfachberater die Anerkennung des SBK und eine Zahlstellenregisternummer (ZSR-Nummer) vorweisen können. Für Diabetesfachpersonen ohne Leitungsfunktion, die von einem Spital angestellt sind, ist dies nicht obligatorisch, da die Behandlungskosten teilweise über den Arbeitgeber abgerechnet werden können.
Der SBK und die SIDB-GICID empfehlen jedoch die SBK-Anerkennung für alle DiabetesfachberaterInnen, da dies ein wichtiges berufliches Qualitätsmerkmal darstellt.
Freiberuflich tätige DiabetesfachberaterInnen müssen zwingend die SBK Anerkennung und eine
ZSR-Nummer haben, damit sie die Behandlungen direkt mit den Krankenkassen abrechnen können.
Für die SBK Anerkennung als DiabetesfachberaterIn müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Diplom einer anerkannten Weiterbildung im Bereich Diabetesfachberatung
- Spezifische Berufserfahrung (mind. 2 Jahre à 80% oder pro rata temporis)
- Nachweis spezifischer Weiterbildungen (72 Stunden im Verlaufe der letzten 3 Jahre)
-> Infos: Reglementierung Diabetesfachberatung