Nur anerkannte Diabetesfachberater/innen
Alle auf der interaktiven Karte aufgeführten Diabetesfachberaterinnen und –berater sind von der Anerkennungskommission des SBK gemäss Art. 9c KLV anerkannt worden. Ihre Leistungen werden von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen, sofern sie von einem Arzt oder einer Ärztin verordnet worden sind. Diese Anerkennung ist ausschlaggebend für die Auswahl der unten aufgeführten Beratungsstellen.
Falls Sie über die geforderte SBK-Anerkennung verfügen und Mitglied der SIDB-GICID sind, im Verzeichnis aber nicht aufgeführt sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf und senden Sie eine Kopie der Bestätigung der SBK-Anerkennungskommission an folgende Adresse: info@sidb-gicid.ch